Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Diese Bestellung gilt für das Monatsmagazin „Celler Blickpunkt“ und ist rechtsverbindlich. Für den Inhalt des Eintragungstextes und für alle darin enthaltenen Angaben und der sich aus diesen eventuell ergebenden Rechts-folgen haftet der Auftraggeber. Eventuelle Textänderungen sind dem Verlag vom Auftraggeber unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Es ist ausschließlich Aufgabe des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet der Auftraggeber allein und verpflichtet sich, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen.
  • 2. Druckunterlagen hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei schad- oder fehlerhaften Unterlagen kann seitens des Verlags keine Verantwortung für die Druckwiedergabe übernommen werden. Druckunterlagen wer-den nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Jahr nach Durchführung des Auftrags.
  • 3. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig, so ermächtigt er den Verlag damit, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit zusammenzustellen; dies geschieht in der Regel am Ende des jeweiligen Monats, falls bis dahin die Unterlagen beim Verlag nicht eingetroffen sind. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen. Der Auftraggeber ist mit Kürzung des Textes einverstanden, wenn die bestellten Einträge raummäßig nicht unterzubringen sind.
  • 4. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Der Verlag kann vom Vertrag ohne Schadenersatzan-spruch für den Auftraggeber zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt oder Form der Bestellung gegen maßgebliche Grundsätze des Verlags verstoßen, so u. a. Verstoß gegen religiöse oder politi-sche Neutralität, marktschreierische Aufmachung und/oder sittenwidriger Inhalt. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Der Verlag kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen in Verzug ist und nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.
  • 5. a) Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässig-keit ausgeschlossen, soweit dem Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sog. „Kardinalpflichten“). Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Für eine vom Verlag zu vertretende Ver-letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verlag unbeschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen sowie die Haftung nach dem ProdHaftG bleiben hiervon unberührt.
  • b) Der Verlag bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrages. Bei ganz oder teilweiser unleserlicher, un-richtiger oder bei unvollständiger Wiedergabe der Eintragung ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung (keinen Rücktritt) in dem Umfang geltend zu machen, in dem der Zweck der Eintragungen beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Eintragungspreises). In allen Fällen ist ein Anspruch auf Nacherfüllung ausgeschlossen, da sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Auftrag-geber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Aufnahme zu verweigern. Eine Aufrechnung ist zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellt ist.
  • c) Ansprüche aus § 284 BGB sind ausgeschlossen. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Män-gelrügen dem Verlag innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche (auch Schadensersatzan-sprüche) beträgt ein Jahr, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzan-sprüche und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  • 6. Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch den Verlag erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Bankeinzug werden 2% Skonto gewährt. Für jede ergangene Mahnung (im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) werden Mahnkosten berechnet.
  • 7. Beilagenaufträge, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Beilagen von Werbegemeinschaf-ten mit Einzelwerbung ihrer Mitglieder werden nicht angenommen.
  • 8. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  • 9. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitwettbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.
  • 10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Celle. Hinsichtlich des Gerichtsstands gilt dies jedoch nur, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.